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In Anhang IIA der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 sind die Vorschriften zur Steuerung des Fischereiaufwands im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 festgelegten langfristigen Plans für die Kabeljaubestände festgelegt; insbesondere wird in Anlage 1 zu dem genannten Anhang für die einzelnen Mitgliedstaaten der höchstzulässige Fischereiaufwand in Kilowatt-Tagen nach Gebieten und Fanggerät-Gruppen festgelegt. In Anbetracht der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates über die Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Aufwandsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 muss der in Anhang IIA Anlage 1 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 festgesetzte höchstzulässige Fischereiaufwand dahin gehend geändert werden, dass für Spanien 590 583 Kilowatt-Tage von der Fanggerätgruppe TR1 im geografischen Gebiet (d) und für Schweden 148 118 Kilowatt-Tage von der Fanggerätgruppe TR2 im geografischen Gebiet (a) sowie 705 625 Kilowatt-Tage von der Fanggerätgruppe TR2 im geografischen Gebiet (b) abzuziehen sind. Da die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 rückwirkend ab 1. Februar 2009 gilt, sollten diese Anpassungen ebenfalls ab jenem Datum gelten.
Mit Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ist eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands eingeführt worden, mit der den Mitgliedstaaten jährlich…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Der höchstzulässige jährliche Fischereiaufwand für bestimmte Fanggebiete und Fischereien ist am 19. Juli 2004 in der Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 des Rates…
Es ist erforderlich, die Obergrenzen für den höchstzulässigen Fischereiaufwand für 2010 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2166/2005, Artikel 5 der…
In Anhang II der vorliegenden Verordnung ist der höchstzulässige jährliche Fischereiaufwand nach Artengruppen, Gebieten, Fischereien und Mitgliedstaaten für das…
1. Die Ausnahmeanträge enthalten unter Verwendung der Tabellen 1, 3 und 5 eine ausführliche Beschreibung der Gruppe von Fischereifahrzeugen und ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.