Erwägungsgrund 2 32009R0757
Kroatien hat den Namen der Ausgabestelle für Echtheitszeugnisse geändert. In Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1189/2008 ist das Verzeichnis in Anhang II derselben Verordnung daher zu ändern.
Kroatien hat den Namen der Ausgabestelle für Echtheitszeugnisse geändert. In Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1189/2008 ist das Verzeichnis in Anhang II derselben Verordnung daher zu ändern.