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Um sicherzustellen, dass der Kunde zutreffend informiert und nicht irregeführt wird, sollte allerdings die Angabe des Gewichtsprozentsatzes in den Fällen vorgeschrieben sein, in denen das betreffende Einzelfuttermittel bei der Kennzeichnung eines Mischfuttermittels besonders hervorgehoben wird.
Die Bezeichnung und der Gewichtsprozentsatz eines Einzelfuttermittels sind anzugeben, sofern sein Vorhandensein durch die Kennzeichnung in Worten, Bildern oder…
Wenn Einzelfuttermittel in Mischfuttermitteln in absteigender Reihenfolge nach Gewicht angegeben werden, liefert dies bereits wichtige Informationen über die…
Der geltende Grundsatz, nach dem nur bestimmte Futtermittelzusatzstoffe angegeben werden müssen, wenn sie in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln…
Die Kennzeichnung umfasst vorgeschriebene und freiwillige Angaben. Bei den vorgeschriebenen Angaben sollten allgemeine Kennzeichnungsvorschriften mit besonderen…
Kennzeichnung und Aufmachung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln dürfen die Aufmerksamkeit besonders auf Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines…
Ein Einzelfuttermittel oder ein Mischfuttermittel darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn folgende Kennzeichnungsangaben gemacht werden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.