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Wenn Einzelfuttermittel in Mischfuttermitteln in absteigender Reihenfolge nach Gewicht angegeben werden, liefert dies bereits wichtige Informationen über die Zusammensetzung. In bestimmten Bereichen, in denen der Hersteller nicht verpflichtet ist, Einzelheiten anzugeben, sollte der Kunde die Möglichkeit haben, zusätzliche Informationen anzufordern. In solchen Fällen sollte eine Spanne von ± 15 % des angegebenen Wertes aufrechterhalten werden.
werden die Gewichtsprozentsätze der Einzelfuttermittel, die in Mischfuttermitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere enthalten sind, in der…
Bei Mengen von höchstens 20 kg Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln, die für den Endverwender bestimmt sind und lose verkauft werden, können die Angaben…
Um sicherzustellen, dass der Kunde zutreffend informiert und nicht irregeführt wird, sollte allerdings die Angabe des Gewichtsprozentsatzes in den Fällen…
Hinweise für die sachgemäße Verwendung gemäß Anhang II Nummer 4, wenn ein Höchstgehalt für die betreffenden Zusatzstoffe festgelegt wurde;
Damit die Vorschriften einheitlich angewandt werden, sollten Einzelfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel Futtermittelzusatzstoffe nicht oberhalb bestimmter…
Ein Futtermittelunternehmer, der für ein Einzelfuttermittel mehr Eigenschaften beansprucht als die in der Spalte „Beschreibung“ im Verzeichnis der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.