Erwägungsgrund 13 32009R0767
Damit die Vorschriften einheitlich angewandt werden, sollten Einzelfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel Futtermittelzusatzstoffe nicht oberhalb bestimmter Gehalte enthalten. Allerdings können hochkonzentrierte Futtermittel wie etwa mineralstoffhaltige Leckeimer zur direkten Verfütterung verwendet werden, wenn die Zusammensetzung dem besonderen Ernährungszweck im Hinblick auf den jeweiligen Verwendungszweck entspricht. Die Verwendungsbedingungen für derartige Futtermittel sollten in der Kennzeichnung angegeben werden, um sicherzustellen, dass die Regelungen über die Gehalte an Futtermittelzusatzstoffen in der täglichen Ration eingehalten werden.