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Die Zuständigkeiten der Futtermittelunternehmer, die in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und in der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 festgelegt sind, sollten entsprechend für Futtermittel für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere gelten.
Futtermittelunternehmer im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 auch derjenige ist, dessen Verantwortung sich auf Futtermittel…
Futtermittelunternehmen erfüllen die Verpflichtungen gemäß den Artikeln 18 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung…
Zusätzlich zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Anforderungen stellen die Futtermittelunternehmer, die Futtermittel in Verkehr bringen, sicher, dass…
Anders als bei Lebensmitteln gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 fällt Wasser nicht unter die Definition von Futtermitteln. Da Wasser…
Die Grundsätze des allgemeinen Lebensmittelrechts gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gelten zwar nur für Futtermittel für zur Lebensmittelerzeugung…
Futtermittel, einschließlich Futtermittel für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere, die in der Gemeinschaft erzeugt wurden, um in Drittländern auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.