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Angesichts der Gefahr einer Kontamination der Lebensmittel- und Futtermittelkette sollte die vorliegende Verordnung auf Futtermittel sowohl für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere als auch für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, einschließlich Wildtiere, Anwendung finden.
Mit der vorliegenden Verordnung werden die Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowohl für der Lebensmittelgewinnung…
Die Zuständigkeiten der Futtermittelunternehmer, die in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und in der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 festgelegt sind, sollten…
Ein Futtermittel darf nur dann in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn es Die in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 genannten Anforderungen…
Diese Verordnung gilt für: a) tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, die gemäß dem Gemeinschaftsrecht vom Verzehr ausgeschlossen sind, sowie b) die…
Es ist angebracht, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Verfütterung bestimmt sind, und von…
Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung über tierische Nebenprodukte sollten für Produkte gelten, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften nicht für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.