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Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren angeboten wird. Zur weitestgehenden Vereinfachung der Visumbeantragung sollten sie eine angemessene Zahl geschulter Mitarbeiter und hinlängliche Mittel bereitstellen. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass für alle Antragsteller der Grundsatz einer „zentralen Anlaufstelle“ Anwendung findet.
Die Mitgliedstaaten setzen in den Konsulaten geeignete Kräfte in ausreichender Zahl zur Prüfung der Anträge ein, sodass eine angemessene und harmonisierte…
Damit eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung in der Praxis gewährleistet ist, sollten Weisungen ausgearbeitet werden, denen die Mitgliedstaaten entnehmen…
Es muss geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, zur Vereinfachung des Verfahrens bei der Entgegennahme der Anträge mit einem…
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die Visumerteilung in allen Drittländern, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen, selbst vertreten sein…
Das VIS sollte mit den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten verbunden sein, damit die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Daten über Visumanträge und…
Diese Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, bei der Entgegennahme von Anträgen mit einem externen Dienstleistungserbringer zusammenzuarbeiten, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.