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Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit im Rahmen der Beantragung eines Visums eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren angeboten wird. Sie sollten sicherstellen, dass für alle Antragsteller der Grundsatz einer „zentralen Anlaufstelle“ Anwendung findet.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das gesamte Visumverfahren in den Konsulaten, einschließlich der Antragstellung, der Bearbeitung von Anträgen, des…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren…
Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die Visumerteilung in allen Drittländern, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen, selbst vertreten sein…
Ist ein Visum erforderlich und erfüllt der Drittstaatsangehörige die Bedingungen für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels für unternehmensintern…
Diese Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, bei der Entgegennahme von Anträgen mit einem externen Dienstleistungserbringer zusammenzuarbeiten, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.