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Um Vorhaben im Wohnungsbausektor nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 zu erleichtern, sollte bei den Kriterien für die Auswahl von Stadtvierteln und der Förderfähigkeit dieser Maßnahmen mehr Flexibilität eingeräumt werden.
Bei der Auswahl der Bereiche für Wohnungsbaumaßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 berücksichtigen die…
In der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 437/2010 , wird die Förderfähigkeit von Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte…
Die Angaben in der Liste der Informationen zu Vorhaben zum Zweck der Unterlagen- und Vor-Ort-Prüfungen sollten vereinfacht und an die anderen Bestimmungen der…
Angesichts der letzten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 hinsichtlich der finanziellen Abwicklung und der…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgestellten Kriterien sollten auf die Auswahl und die Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 müssen die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Reihe von Durchführbarkeitsstudien geschaffen werden, die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.