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Es sollte klargestellt werden, welche Regeln für die Förderfähigkeit der Kosten gelten, für die eine öffentliche Verwaltung aufkommt und die nicht Bestandteil der technischen Hilfe sind, wenn die öffentliche Verwaltung selbst Begünstigte der operationellen Programme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ ist.
Neben den in Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vorgesehenen Ausgaben für technische Hilfe zugunsten des operationellen Programms sind die folgenden…
Folgende Kosten im Zusammenhang mit der Programmdurchführung durch die gemeinsame Verwaltungsstelle sind im Rahmen der technischen Hilfe nicht förderfähig: a)…
Im Zusammenhang mit der Programmdurchführung durch die gemeinsame Programmverwaltungsstelle sind im Rahmen der technischen Hilfe nur jene Kosten förderfähig,…
Auf Initiative der Kommission können im Jahr 2004 auch Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung finanziert werden, die gleichermaßen der…
Es sollte klargestellt werden, dass beim Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bestimmte Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde hinsichtlich der…
Maßnahmen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates fallen und danach finanziell gefördert werden können, werden grundsätzlich nicht im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.