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Da einige Anforderungen bezüglich Information und Öffentlichkeitswirkung in der Praxis für bestimmte Arten von Vorhaben nur schwer umsetzbar waren und daher für die Begünstigten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellten, sollte eine größere Flexibilität ermöglicht werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die flexibleren Anforderungen auch für Vorhaben und Aktivitäten gelten, die seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für eine Kofinanzierung ausgewählt wurden.
Die Erfahrung seit dem Beginn des Programmplanungszeitraums 2007-2013 hat gezeigt, dass einige Bestimmungen zur Durchführung der Struktur- und…
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) von Abschnitt A der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung kommen die infolge dieses Beschlusses getätigten Ausgaben nur…
Wird für ein Vorhaben im Rahmen eines aus dem ESF kofinanzierten operationellen Programms eine Finanzierung gewährt oder wird für ein Vorhaben gegebenenfalls…
Einige Änderungen gegenüber der Finanzregelung für den 9. EEF sind im Lichte der praktischen Erfahrungen notwendig, um die Durchführung des EEF und die…
Für Auftraggeber, die besonders komplexe Vorhaben durchführen, kann es — ohne dass ihnen dies anzulasten wäre — objektiv unmöglich sein, die Mittel zu…
Der größeren Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EFF-Unterstützung halber sollten die Liste der Begünstigten, die Bezeichnungen der Vorhaben und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.