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Der Entscheidung über die Erteilung der Zwangslizenz nach Artikel 29 Absätze 1, 2 und 5 der Grundverordnung ist die Begründung des öffentlichen Interesses beizufügen.
Im öffentlichen Interesse liegen unter anderem: a) Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, b) Nachfrage nach Material, das bestimmte Merkmale aufweist, c) Erhaltung des Anreizes zur fortlaufenden Züchtung verbesserter Sorten.
Der Entscheidung über die Erteilung einer Zwangslizenz nach Artikel 29 Absatz 5a der Grundverordnung ist eine Begründung darüber beizufügen, warum die Erfindung einen signifikanten technischen Fortschritt von erheblichem wirtschaftlichen Interesse darstellt. Anhand der nachstehenden Punkte lässt sich begründen, warum die Erfindung einen signifikanten technischen Fortschritt von erheblichem wirtschaftlichen Interesse im Vergleich zur geschützten Sorte darstellt: a) Verbesserung von Anbauverfahren, b) Verbesserung des Umweltschutzes, c) Verbesserung der erleichterten Nutzung der genetischen Vielfalt, d) Verbesserung der Qualität, e) Verbesserung der Ertragsfähigkeit, f) Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, g) Verbesserung der Anpassung an von Klima und/oder Umwelt abhängige besondere Voraussetzungen.
Aus der Zwangslizenz erwächst kein ausschließliches Recht.
Die Zwangslizenz kann nicht rechtsgeschäftlich übertragen werden, außer wenn es sich um den Teil eines Unternehmens handelt, der von der Zwangslizenz Gebrauch macht, oder um eine im Wesentlichen abgeleitete Sorte nach Artikel 29 Absatz 5 der Grundverordnung.
Auf Antrag eines Mitgliedstaats, der Kommission oder einer auf Gemeinschaftsebene arbeitenden Organisation, die von der Kommission registriert ist, kann eine…
Dem Antrag auf Erteilung der Zwangslizenz sind Unterlagen beizufügen, aus denen das erfolglose Bemühen um die die Erteilung einer vertraglichen Lizenz durch den…
Die erteilte Lizenz ist nicht übertragbar, es sei denn als Teil des Betriebs oder des Unternehmens, dem die Lizenz zusteht, und sie ist nicht ausschließlich.…
Die Erfüllung der mit der Zwangslizenz verbundenen, in der Entscheidung über die Erteilung der Zwangslizenz festgelegten Voraussetzungen gilt als Umstand im…
Gelangt die Kommission nach Prüfung der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums und der gemäß Absatz 6 Buchstabe c dieses Artikels eingegangenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.