Art. 40 32009R0874
Entscheidung über den Antrag
Die Entscheidung hat Schriftform und wird vom Präsidenten des Amts unterzeichnet. Sie enthält folgende Angaben und Unterlagen:
a)
Feststellung, dass sie durch das Amt ergangen ist;
b)
Datum, an dem die Entscheidung erlassen worden ist;
c)
Name der Ausschussmitglieder, die am Verfahren teilgenommen haben;
d)
Name der Verfahrensbeteiligten und ihrer Verfahrensvertreter;
e)
Bezug auf die Stellungnahme des Verwaltungsrats;
f)
Anträge der Verfahrensbeteiligten;
g)
kurze Darstellung des Sachverhalts;
h)
Entscheidungsgründe;
i)
Entscheidungsformel, gegebenenfalls unter Angabe der unter die Zwangslizenz fallenden Handlungen, der hierfür geltenden besonderen Bedingungen und der Gruppe der Personen, gegebenenfalls einschließlich der für sie geltenden spezifischen Anforderungen.