Erwägungsgrund 7 32025R2645
Im Laufe der letzten Jahre hat die Union mehrere Krisen- oder Notfallmechanismen der Union eingeführt, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen oder Notfällen, die die Union betreffen, zu verbessern. Zu den jüngsten Mechanismen zählen die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates, nach der die Kommission eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen kann, die Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates, nach der im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene ein Rahmen für Maßnahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen vorgesehen ist, und die Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall.