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In das Register für die Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz werden folgende „sonstige Angaben“ nach Artikel 87 Absatz 3 der Grundverordnung eingetragen: a) Tag der Veröffentlichung, wenn die Veröffentlichung ein für die Berechnung der Fristen maßgebendes Ereignis ist; b) Einwendungen unter Angabe des Datums der Einwendung, des Namens und der Anschrift des Einwenders und seines Verfahrensvertreters; c) Eine besondere Geltendmachung des Zeitvorrangs gemäß Artikel 20 der vorliegenden Verordnung (Datum und Ort des früheren Antrags); d) die Einleitung eines Verfahrens zur Geltendmachung des Rechts auf den gemeinschaftlichen Sortenschutz nach Artikel 98 Absatz 4 der Grundverordnung und Artikel 99 der Grundverordnung sowie die abschließende Entscheidung oder sonstige Beendigung eines solchen Verfahrens; e) Die Übertragung des aus einem Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz erwachsenden Rechts als Sicherheit oder als Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts.
Auf Antrag werden folgende „sonstige Angaben“ nach Artikel 87 Absatz 3 der Grundverordnung in das Register für gemeinschaftliche Sortenschutzrechte eingetragen: a) die Übertragung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als Sicherheit oder als Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts oder b) die Einleitung eines Verfahrens zur Geltendmachung des Rechts auf den gemeinschaftlichen Sortenschutz nach Artikel 98 Absätze 1 und 2 der Grundverordnung und Artikel 99 der Grundverordnung sowie die abschließende Entscheidung oder sonstige Beendigung eines solchen Verfahrens.
Der Präsident des Amts legt die Einzelheiten der Einträge fest und kann im Interesse der Verwaltung des Amts bestimmen, dass weitere Angaben in die Register eingetragen werden. Der Präsident des Amtes legt die Form der Register fest. Die Register können in Form einer elektronischen Datenbank geführt werden.
Die Eintragung der festgestellten Ausprägungen der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale und die Eintragung der Bedingungen bei einem…
Jeder Übergang eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes wird im Register für gemeinschaftliche Sortenschutzrechte nach Vorlage der Übertragungsurkunde, amtlicher…
Das Amt trägt die Person, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels erfüllt, auf Antrag in das Register für gemeinschaftliche…
Wird die Eintragung eines ausschließlichen vertraglichen Nutzungsrechts oder einer Übertragung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als Sicherheit oder…
Die Artikel 22 bis 25 gelten für Anträge auf gemeinschaftlichen Sortenschutz entsprechend. Im Zusammenhang mit den Anträgen gelten die Verweise in diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.