Erwägungsgrund 6 32009R0954
Nach sorgfältiger Erwägung der von Herrn Shafiq Ben Mohamed Ben Mohamed Al-Ayadi mit Schreiben vom 23. Juli 2009 übermittelten Stellungnahme und angesichts des präventiven Charakters des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen ist die Kommission der Auffassung, dass es aufgrund der Verbindung von Herrn Shafiq Ben Mohamed Ben Mohamed Al-Ayadi mit dem Al-Qaida-Netzwerk gerechtfertigt ist, ihn in der Liste zu führen.