Erwägungsgrund 8 32009R0954
Daher sollten die Beschlüsse über die Aufnahme von Herrn Shafiq Ben Mohamed Ben Mohamed Al-Ayadi und Herrn Faraj Faraj Hussein Al-Sa’idi in die Liste durch neue Beschlüsse ersetzt werden, die bestätigen, dass sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geführt werden.