Erwägungsgrund 7 32009R0954
Nach sorgfältiger Erwägung der von Herrn Faraj Faraj Hussein Al-Sa’idi mit Schreiben vom 16. Juli 2009 übermittelten Stellungnahme und angesichts des präventiven Charakters des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen ist die Kommission der Auffassung, dass es aufgrund der Verbindung von Herrn Faraj Faraj Hussein Al-Sa’idi mit dem Al-Qaida-Netzwerk gerechtfertigt ist, ihn in der Liste zu führen.