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Beide Personen fochten den sie betreffenden Beschluss über die Aufnahme in die Liste an. Das Gericht erster Instanz wies ihre Nichtigkeitsklagen ab . Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz sind vor dem Gerichtshof anhängig .
Über Anträge und Einwendungen beschließt das Gericht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig. Betrifft die…
Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss.
Zur Erhebung der Klage sind befugt:
Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.
Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.