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In den Anhängen I und II werden die Gründe angegeben, aus denen die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 und des Artikels 7 Absatz 1 sowie des Artikels 7 Absatz 2 in die Liste aufgenommen worden sind.
Die Anhänge I und II enthalten ferner die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. Bei natürlichen Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. Bei juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.
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