Erwägungsgrund 7 32009R0984
Nachdem Valio Ltd am 8. Juli 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von LGG® MAX auf gastrointestinale Beschwerden abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-444). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „LGG® MAX hilft bei der Verringerung gastrointestinaler Beschwerden.“