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Um den Bürgern, die sich informieren wollen oder Anträge an die Träger in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat stellen, den Gebrauch der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu erleichtern, sollten Hinweise auf die Rechtsvorschriften der betreffenden Mitgliedstaaten sofern erforderlich auch in der Originalsprache aufgenommen werden, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.
Einige Anträge bezogen sich auf Fragen, die mehrere Mitgliedstaaten betrafen: Es ist daher angebracht, diese Fragen in einem allgemeinen Zusammenhang zu regeln…
Die Verordnung (EG) Nr. 96/2004 ist entsprechend zu berichtigen, indem die in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1464/95 vorgesehenen Angaben in den Sprachen der…
Um die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten — zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Europäische Justizportal — der…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Feststellung des Wohnorts von Personen, für die diese Verordnung und die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gelten,…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, müssen bestimmte Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
Verbraucher sollten das Recht haben zu verlangen, dass ihnen vorvertragliche Informationen und der Vertrag in einer Sprache ihrer Wahl, die ihnen geläufig ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.