Erwägungsgrund 4 32010R1004
Einige Mitgliedstaaten haben ihre Fangquoten für das Jahr 2009 überschritten. Daher ist es angebracht, Abzüge von den diesen Mitgliedstaaten für das Jahr 2010 zugeteilten Fangquoten vorzunehmen.
Einige Mitgliedstaaten haben ihre Fangquoten für das Jahr 2009 überschritten. Daher ist es angebracht, Abzüge von den diesen Mitgliedstaaten für das Jahr 2010 zugeteilten Fangquoten vorzunehmen.