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Ausgewählte Bewerber, die von den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, sollten als Bedienstete auf Zeit eingestellt und somit Beamten gleichgestellt werden. Sie sollten auf der Grundlage eines objektiven und transparenten Verfahrens eingestellt werden, und die vom EAD zu verabschiedenden Durchführungsbestimmungen sollten Bediensteten auf Zeit und Beamten gleichwertige Aufstiegschancen innerhalb des EAD garantieren.
Beamte der Union und Bedienstete auf Zeit aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten sollten dieselben Rechte und Pflichten haben und gleich behandelt…
Um bei der Einstellung von Personal aus nationalen diplomatischen Diensten beim EAD unnötige Beschränkungen zu vermeiden, sollten Sondervorschriften für die…
Gemäß Artikel 27 des Statuts sowie Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 82 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sollte bei der…
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Personalkomponenten des EAD zu erreichen und gemäß dem Beschluss 2010/427/EU sollten, wenn der EAD…
Es wird folgender Buchstabe angefügt: „e) der von einem diplomatischen Dienst eines Mitgliedstaats abgeordnete Bedienstete, der auf Zeit zur Besetzung einer…
Mit Zustimmung des Hohen Vertreters und des betroffenen nationalen diplomatischen Dienstes werden die Verträge von Bediensteten auf Zeit aus nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.