Art. 37 32016D1351
Bei der Einstellung der Bediensteten auf Zeit ist anzustreben, der Agentur die Mitarbeit von Personen zu sichern, die in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen; sie sind unter den Staatsangehörigen der an der Agentur beteiligten Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geografischer Grundlage auszuwählen.Die Bediensteten auf Zeit werden ohne Rücksicht auf Rasse, politische, weltanschauliche oder religiöse Überzeugung, Geschlecht und sexuelle Orientierung und ungeachtet ihres Personenstands und ihrer familiären Verhältnisse ausgewählt.Kein Dienstposten darf den Angehörigen eines Mitgliedstaats vorbehalten werden. Gleichwohl kann die Agentur gemäß dem Grundsatz der Gleichheit aller Unionsbürger geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn in Bezug auf die Staatsangehörigkeit der Bediensteten auf Zeit eine bedeutende Unausgewogenheit festgestellt wird, die nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist. Diese geeigneten Maßnahmen sind gerechtfertigt und führen nicht zu anderen Einstellungskriterien als den auf der Eignung begründeten. Bevor die Anstellungsbehörde solche geeigneten Maßnahmen annimmt, erlässt der Lenkungsausschuss allgemeine Durchführungsbestimmungen zu diesem Absatz.
Als Bediensteter auf Zeit darf nur eingestellt werden, wer
Staatsangehöriger eines der an der Agentur beteiligten Mitgliedstaaten ist und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt;
sich seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;
den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügt;
die für die Ausübung seines Amtes erforderliche körperliche Eignung besitzt;
nachweist, dass er gründliche Kenntnisse in einer Sprache der beteiligten Mitgliedstaaten und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der beteiligten Mitgliedstaaten in dem Umfang besitzt, in dem dies für die Ausübung seines Amtes erforderlich ist.
Die Anstellungsbehörde erlässt erforderlichenfalls nach Maßgabe des Beschlusses (GASP) 2015/1835 besondere Durchführungsbestimmungen zu den Einstellungsverfahren für Bedienstete auf Zeit.