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Um Sonderfälle (beispielsweise die Notwendigkeit, künftig Aufgaben der technischen Unterstützung vom Generalsekretariat des Rates oder von der Kommission zum EAD zu verlagern) flexibel berücksichtigen zu können, sollte bis zum 30. Juni 2013 in hinreichend begründeten Ausnahmefällen eine Versetzung von Beamten mit ihrer Stelle vom Rat oder von der Kommission zum EAD im Interesse des Dienstes ohne vorherige Veröffentlichung einer freien Stelle möglich sein.
Bis zum 30. Juni 2013 und abweichend von Artikel 7 des Statuts können Beamte und sonstige Bedienstete des Generalssekretariats des Rates oder der Kommission,…
Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte bestätigt werden, dass Beamte oder Bedienstete auf Zeit, die einen Dienstposten in einer Verwaltungseinheit innehaben,…
Um Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, in dem drei Quellen von Bediensteten für den EAD genannt sind, Wirkung zu verleihen, sollte…
Außerdem ist es im Hinblick auf einen Beitrag zur Erreichung des Ziels, dass Personal aus nationalen diplomatischen Diensten mindestens einen Anteil von einem…
Um den Verwaltungsaufwand für den EAD zu verringern, sollte der in der Kommission eingerichtete Disziplinarrat ebenfalls als Disziplinarrat für den EAD…
Mit Zustimmung des Hohen Vertreters und des betroffenen nationalen diplomatischen Dienstes sollten diese Sondervorschriften ebenfalls auf Bedienstete auf Zeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.