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Der Vorsitzende des ESRB und dessen Lenkungsausschuss erteilen dem Leiter des Sekretariats im Namen des ESRB Weisungen.
Der Leiter des Sekretariats oder sein Vertreter nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Lenkungsausschusses, des Beratenden Fachausschusses und des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses des ESRB teil.
Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Lenkungsausschusses.
Das ESRB-Sekretariat unterstützt die Arbeit des Beratenden Fachausschusses, und der Leiter des Sekretariats nimmt an dessen Sitzungen teil.
dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des ESRB;
Das ESRB-Sekretariat unterstützt die Arbeit des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses, und der Leiter des Sekretariats nimmt an dessen Sitzungen teil.
Der Exekutivdirektor, ein Vertreter der Kommission und der ESRB werden zu den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses und den Sitzungen der in Artikel 57…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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