Erwägungsgrund 1 32010R1124
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags sollte der Rat auf Vorschlag der Kommission die Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten in der Fischerei erlassen.
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags sollte der Rat auf Vorschlag der Kommission die Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten in der Fischerei erlassen.