Erwägungsgrund 3 32010R1127Malediven wurde von den Vereinten Nationen mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen .
Erwägungsgrund 1 32010R1127Die Republik Malediven (nachstehend „Malediven“) fällt im Rahmen der allgemeinen Zollpräferenzen der Union unter die Sonderregelung für die am wenigsten…
Art. 1 32007R1547Die Republik Kap Verde wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der Liste der Länder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 gestrichen, die in den Genuss…
Erwägungsgrund 4 32010R1127Malediven sollte daher die Präferenzen, die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährt werden, bis zum 31. Dezember 2013…
Art. 1 32010R1126VERORDNUNG (EU) Nr. 1126/2010 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Kap Verde von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1547/2007 erhält folgende Fassung: Die Republik Kap Verde wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 von der Liste der Länder in…