Erwägungsgrund 4 32010R1127
Malediven sollte daher die Präferenzen, die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährt werden, bis zum 31. Dezember 2013 weiterhin in Anspruch nehmen können.
Malediven sollte daher die Präferenzen, die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährt werden, bis zum 31. Dezember 2013 weiterhin in Anspruch nehmen können.