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Herr Abdrabbah, Herr Al-Faqih und Herr Nasuf hatten bereits Gelegenheit, zu der ihnen nach Artikel 7a Absatz 3 und Artikel 7c Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 übermittelten Begründung Stellung zu nehmen. Die Kommission hat ihre Stellungnahmen dem Sanktionsausschuss übermittelt und ist dabei, die Beschlüsse zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen sie nach dem Verfahren des Artikels 7b Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung wird Herrn Abdrabbah, Herrn Al-Faqih und Herrn Nasuf mitgeteilt werden —
Daher sollte der Beschluss zur Aufnahme von Herrn Abdrabbah, Herrn Al-Faqih und Herrn Nasuf in die Liste unter Berücksichtigung der Ziele des Einfrierens von…
Werden Stellungnahmen abgegeben, wendet die Kommission das Verfahren nach Artikel 7b Absatz 2 an und überprüft den in Absatz 1 genannten Beschluss im Lichte der…
Die Kommission wird den betreffenden Personen die Gründe mitteilen, auf denen diese Verordnung beruht, ihnen Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen und…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der…
Um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, hat die Kommission Herrn Kadi und der Al-Barakaat International Foundation die vom Al-Qaida- und…
bewertet die Kommission die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit des Sanktionsmechanismus nach Artikel 7 Absatz 2 und ändert gegebenenfalls den Aufbau des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.