Erwägungsgrund 1 32023R2845
Durch die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten und die Vorschriften für die Organisation und Führung von Zentralverwahrern standardisiert, um eine sichere, effiziente und reibungslose Lieferung und Abrechnung zu fördern. Mit der genannten Verordnung wurden kürzere Abwicklungszeiträume, Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin und strenge Organisationsvorschriften, Wohlverhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Anforderungen an Zentralverwahrer, strengere aufsichtsrechtliche und aufsichtliche Anforderungen an Zentralverwahrer und andere Institute, die Bankdienstleistungen zur Unterstützung von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen erbringen, sowie Regelungen eingeführt, die es zugelassenen Zentralverwahrern ermöglichen, ihre Dienstleistungen in der gesamten Union zu erbringen.