Erwägungsgrund 3 32010R0115
Bei der Behandlung zur Fluoridentfernung sollten dem behandelten Wasser keine Rückstände in Konzentrationen zugeführt werden, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen können.
Bei der Behandlung zur Fluoridentfernung sollten dem behandelten Wasser keine Rückstände in Konzentrationen zugeführt werden, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen können.