Erwägungsgrund 4 32010R0115
Die Behandlung zur Fluoridentfernung sollte den zuständigen Behörden gemeldet werden, damit diese die Kontrollen vornehmen können, die die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung gewährleisten.
Die Behandlung zur Fluoridentfernung sollte den zuständigen Behörden gemeldet werden, damit diese die Kontrollen vornehmen können, die die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung gewährleisten.