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Jede Datenquelle muss zur Bereitstellung von Informationen geeignet sein, die zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 notwendig sind, und insbesondere — den wesentlichen Merkmalen entsprechen, die in Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 aufgeführt und in Artikel 2 Absätze 2 bis 6 definiert sind, — die Zielpopulation repräsentieren, — die einschlägigen technischen Spezifikationen der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 erfüllen und — zur Bereitstellung von Daten für das Programm der statistischen Daten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 519/2010 beitragen.
„Datenquelle“ eine Quelle für Daten, die für sich genommen oder in Kombination mit Daten aus anderen Quellen relevant und erforderlich für die Entwicklung und…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung verwendeten Datenquellen und Methoden den in Artikel 2 Buchstabe i…
„Datenquelle“ bezeichnet die Gesamtheit aller Datensätze für statistische Einheiten und/oder sie betreffende Ereignisse, die eine Grundlage für die Gewinnung…
Was die Grundlage für die erhobenen Daten anbelangt, so treffen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die Qualität der Ergebnisse…
Die Mitgliedstaaten legen die Modalitäten fest, nach denen Unternehmen und sonstige Quellen die für die nationalen Statistiken erforderlichen Daten gemäß…
Die meldepflichtigen natürlichen und juristischen Personen liefern die Informationen fristgerecht und gemäß den Definitionen, die von den für die Datenerhebung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.