Erwägungsgrund 8 32022R2379
Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission erforderlichen Statistiken wurden innerhalb des ESS erhoben und erfüllen einige, aber nicht alle der geforderten Qualitätsvorgaben. Mit diesen Statistiken wird die Politik der Union und der Mitgliedstaaten auf längere Sicht unterstützt, und diese Statistiken sollten als Statistiken der Union eingebunden werden, um die Verfügbarkeit und Qualität der Daten sicherzustellen. Damit die Mitgliedstaaten nicht doppelt Bericht erstatten, sollten die statistischen Anforderungen gemäß jener Verordnung wegfallen.