Erwägungsgrund 12 32018R1091
Unter anderem um die Basisregister der landwirtschaftlichen Betriebe und die übrigen für die Schichtung von Stichproben erforderlichen Angaben auf den neuesten Stand zu bringen, sollte mindestens alle zehn Jahre eine Zählung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Union durchgeführt werden. Die jüngste Zählung wurde 2009 bis 2010 durchgeführt.