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Eine Gruppe von Sachverständigen hat geprüft, ob die Verordnung (EG) Nr. 900/2008 dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt bei den in ihr festgelegten Methoden Rechnung trägt. Die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Studien und Tests haben ergeben, dass die Bestimmung des Stärke-/Glucosegehalts nach Aufschluss mit von Natriumhydroxid (vor dem enzymatischen Abbau zu Glucose) und die Messung des Gesamtglucosegehalts nach der enzymatischen Methode mit Spektralphotometrie, wie sie zurzeit für die meisten Waren vorgeschrieben sind, die derzeitigen technischen Anforderungen nicht mehr erfüllen und daher aktualisiert werden müssen.
Die Verordnung (EG) Nr. 904/2008 wurde von einer Expertengruppe dahingehend geprüft, ob sie der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung der in der…
Gemäß den Bestimmungen von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission vom 16. September 2008 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer…
Zur Anwendung der Bestimmung „Ergebnis der Analyse der Ware“ der Spalte 3 von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 der Kommission und gemäß den…
Die Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission enthält die Formeln, Verfahren und Methoden für die Bestimmung des Stärke-/Glucosegehalts für die Anwendung der…
In Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 sind zwei Verfahren zur Feststellung des Zuckergehalts von Sirupen vorgesehen, abhängig davon, ob sie als…
Der in Spalte 3 von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 angegebene Gehalt an Stärke (oder Dextrine) ist für alle KN-Codes mit Ausnahme der KN-Codes 3505…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.