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Die Verordnung (EG) Nr. 904/2008 wurde von einer Expertengruppe dahingehend geprüft, ob sie der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung der in der Verordnung festgelegten Methoden Rechnung trägt. Aus den dabei durchgeführten Studien und Prüfungen ergab sich, dass die Bestimmung des Gehalts an Stärke (oder Dextrine) durch Hydrolyse mit Natriumhydroxid und die Bestimmung des Glucosegehalts anhand der enzymatischen Methode mit Spektrofotometrie, wie sie derzeit für die meisten Waren vorgeschrieben sind, den geltenden technischen Anforderungen nicht länger entsprechen und daher auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.
Eine Gruppe von Sachverständigen hat geprüft, ob die Verordnung (EG) Nr. 900/2008 dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt bei den in ihr festgelegten…
Gemäß den Bestimmungen von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission vom 16. September 2008 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer…
Zur Anwendung der Bestimmung „Ergebnis der Analyse der Ware“ der Spalte 3 von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 der Kommission und gemäß den…
Der in Spalte 3 von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 angegebene Gehalt an Stärke (oder Dextrine) ist für alle KN-Codes mit Ausnahme der KN-Codes 3505…
Die Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission enthält die Formeln, Verfahren und Methoden für die Bestimmung des Stärke-/Glucosegehalts für die Anwendung der…
Nach der Dritten Richtlinie der Kommission 72/199/EWG vom 27. April 1972 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.