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Zur Koordinierung der Umsetzung der Echtheitsprüfungsverfahren sollte das mit dem Beschluss 2005/37/EG der Kommission errichtete Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) nach Konsultation der in diesem Beschluss genannten Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ außerdem die Test- und Schulungsanforderungen für die Echtheitsprüfung, die technischen Merkmale für die Untersuchung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und andere Vorschriften für die praktische Umsetzung bestimmen.
Die Kommission stellt sicher, dass das ETSC innerhalb eines angemessenen Zeitraums und nach Konsultation der CCEG die technischen Merkmale für den…
Die Kommission hat nach Konsultation der in dem Beschluss 2005/37/EG der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und…
Die von der Kommission vorgenommene Koordinierung der von den zuständigen technischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen umfasst die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Artikel 1 der Entscheidung 2003/861/EG sieht vor, dass die Kommission das ETSC endgültig einrichtet und seinen Betrieb sowie die Koordinierung der von den…
Die Kommission koordiniert die erforderlichen Aktivitäten zum Schutz der Euromünzen vor Fälschung und sorgt für eine wirksame und einheitliche Umsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.