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Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen beeinträchtigt ihre Verwendung, insbesondere die Verwendung in Münzautomaten, und kann die Benutzer möglicherweise hinsichtlich ihrer Echtheit verunsichern. Nicht für den Umlauf geeignete Münzen sollten daher aus dem Verkehr gezogen werden. Daher sind für die Mitgliedstaaten einheitliche verbindliche Regeln für die Behandlung und die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen erforderlich.
Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind oder bei der Echtheitsprüfung…
Die Mitgliedstaaten können eingereichte nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen wie folgt prüfen:
„nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen“ Euro-Münzen, die echt sind, jedoch bei der Echtheitsprüfung zurückgewiesen wurden, oder Euro-Münzen, deren Aussehen…
Nach der Echtheitsprüfung werden alle vermutlich falschen Münzen und nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen der zuständigen nationalen Behörde übermittelt.
Zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten und um eine ordnungsgemäße Erkennung von Fälschungen zu ermöglichen, müssen die in Umlauf befindlichen…
Die Empfehlung 2005/504/EG der Kommission vom 27. Mai 2005 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.