Art. 2 32010R1212VERORDNUNG (EU) Nr. 1212/2010 DES RATES vom 29. November 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R0956VERORDNUNG (EU) Nr. 956/2010 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2010 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der Schnelltests (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R1263VERORDNUNG (EU) Nr. 1263/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung, die nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen vorgesehen sind
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 18. Januar 2011.
Art. 2 32011R0062VERORDNUNG (EU) Nr. 62/2011 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2011 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32009R1268VERORDNUNG (EU) Nr. 1268/2009 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2009 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2010 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 4 32010R1248VERORDNUNG (EU) Nr. 1248/2010 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2010 über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2011 für die Einfuhr in die Europäische Union von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates fallenden aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.