Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 2007/59/EG muss die Europäische Eisenbahnagentur einen Entwurf für ein Gemeinschaftsmodell für die Fahrerlaubnis, die Zusatzbescheinigung und die beglaubigte Kopie der Zusatzbescheinigung erarbeiten und auch deren äußere Merkmale bestimmen, wobei Maßnahmen für den Fälschungsschutz Rechnung zu tragen ist. Gemäß demselben Artikel muss die Agentur Gemeinschaftscodes für die verschiedenen Typen in den Kategorien A und B empfehlen, die auf der Zusatzbescheinigung vermerkt sein müssen. Gemäß Anhang I Abschnitt 2 Buchstabe g der Richtlinie 2007/59/EG muss die Kommission bestimmen, welche Codes für zusätzliche Angaben oder gesundheitlich bedingte Verwendungsbeschränkungen in der Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer einzutragen sind.
Für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Fahrzeug hat der Inhaber der EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 18 in Verbindung mit…
Die zuständigen Behörden können die Gestaltung des Gemeinschaftsmodells auf das gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG zu veröffentlichende…
Die Sicherheitsbehörden sollten sämtliche in der Fahrerlaubnis, den harmonisierten Zusatzbescheinigungen und den Registern der Fahrerlaubnisse und…
Das in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der…
Damit die erforderliche Einheitlichkeit und Transparenz gewährleistet ist, sollte die Gemeinschaft ein einheitliches, von allen Mitgliedstaaten gegenseitig…
Das in Anhang II dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Zusatzbescheinigungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2007/59/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.