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Jede Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer sollte von dem Mitgliedstaat mit einer einzigen Nummer erteilt werden; diese Nummer sollte es auch erleichtern, die Fahrerlaubnis im nationalen Fahrerlaubnisregister, das nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2007/59/EG zu führen ist, einzutragen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG gilt eine Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft und gemäß Artikel 4 Absatz 4 dieser…
Das in Anhang I dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der…
Bei der Fahrerlaubnis gilt für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Triebfahrzeugführern, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind und ihren…
Gemäß der Richtlinie 2007/59/EG muss jeder Triebfahrzeugführer die für das Führen eines Zuges erforderliche Eignung und Qualifikation besitzen und folgende…
Das in Anhang IV dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell kann für Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer nach Artikel 14…
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten das Verfahren zur Erteilung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.