Erwägungsgrund 3 32010R0365
In Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die bezüglich Listeria monocytogenes geltenden Lebensmittelsicherheitskriterien für bestimmte verzehrfertige Lebensmittel festgelegt. In Nummer 1.3 sind die Grenzwerte für verzehrfertige Lebensmittel aufgeführt, die weder für Säuglinge noch für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und die Vermehrung von L. monocytogenes nicht begünstigen können. Die Lebensmittelunternehmer müssen für die in Verkehr gebrachten Erzeugnisse während der gesamten Haltbarkeitsdauer nachweisen, dass die Kriterien eingehalten werden.