Erwägungsgrund 5 32010R0375
Nachdem PROBI AB am 22. Dezember 2008 einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Lactobacillus plantarum 299v und der Verbesserung der Eisenabsorption abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-785). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lactobacillus plantarum 299v (DSM 9843) verbessert die Eisenabsorption“.