Erwägungsgrund 6 32010R0375
Am 6. April 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen dem Verzehr von Lactobacillus plantarum 299v (DSM 9843) und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Da die Angabe folglich nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.