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Um die nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in den Gebieten in äußerster Randlage zu fördern, empfiehlt es sich daher, die Notwendigkeit der Regularisierung der betreffenden Schiffe im Rahmen der jeweiligen Entwicklungspläne zu prüfen und die entsprechenden Referenzgrößen zu erhöhen, damit diese Schiffe im EU-Flottenregister registriert werden können.
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
Im Falle bestimmter Flottensegmente der französischen Gebiete in äußerster Randlage hatte die Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 den Zweck, eine bedeutende Zahl von…
Gleichzeitig wurden der Kommission ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen Regularisierungen einer bedeutenden Zahl von Schiffen übermittelt, die vor dem…
Eine neuere und umfassendere Bestandsaufnahme der in den abgelegensten französischen Gebieten in äußerster Randlage von Guayana und Martinique tätigen…
Aus Gründen der Kontinuität sollte es Fischereifahrzeugen bestimmter Drittländer gestattet werden, unter bestimmten Bedingungen und nach Maßgabe der Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 der Kommission wurden die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 festgelegten Referenzgrößen für die in den Gebieten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.