Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender kann bei der Agentur die Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes vorschlagen, sofern für diese Gefahrenklasse oder Differenzierung kein Eintrag in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 besteht.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender können der Agentur einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und,…
Entspricht ein Stoff, der nicht unter Absatz 2 fällt, den Kriterien für andere als die in Absatz 1 genannten Gefahrenklassen oder Differenzierungen, kann eine…
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender passen die Einstufung des Stoffes oder Gemisches den Ergebnissen der erneuten Bewertung an; davon…
die Identität des Stoffes gemäß Anhang VI Abschnitte 2.1 bis 2.3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006;
In Fällen, in denen eine Harmonisierung der Einstufung eines Stoffes in Bezug auf eine spezielle Gefahrenklasse oder Differenzierung innerhalb einer…
Lieferanten sollten die Möglichkeit haben, die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geändert durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.